Interessengemeinschaft der Gespannfahrer
Wiesbaden und Umgebung e.V.
Mitgliedschaft

Es gibt viele Gründe warum Sie in der IGWU Mitglied werden wollen. Falls Sie diese noch nicht genau kennen, informieren Sie sich über die IGWU. Unter den Veranstaltungen die wir jedes Jahr durchführen ist bestimmt auch etwas für Sie dabei.Sie können nun das Aufnahmeformular herunterladen, ausfüllen und an die Geschäftsstelle schicken.


Wir bitten unsere Mitglieder dem Verein die Möglichkeit zum Lastschrifteinzugsverfahren des Beitrages zu ermöglichen. Hier können Sie sich unsere Satzung herunterladen.


Diese Ausgabe entspricht dem Beschluß der MV vom 02. Februar 2001, eingetragen im VR 2368 am 17.09.2001

Änderungen von Anschrift, Bankverbindung oder Familienstand können uns jederzeit schriftlich, fernmündlich oder per e-mail mitgeteilt werden.
Satzungsgemäß können Sie jederzeit bis zum 15. November des Jahres zum Ablauf des Geschäftsjahres (31.12.) schriftlich kündigen. Sie erhalten von uns eine Kündigungsbestätigung.


Beitragsordnung
gem. § 5 der Satzung gilt folgende Beitragsordnung (Stand: Jan. 2001)
1. Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag und bei Neu- und Wiedereintritt eine Aufnahmegebühr.
2. Der Jahresbeitrag ist in einem Betrag fällig und muss unaufgefordert von jedem Mitglied bis 1. März des Beitragsjahres bei der Wiesbadener Volksbank auf das Konto 12512503, BLZ 510 900 00 eingezahlt sein.(IBAN: DE77510900000012512503    BIC: WIBADE5W)
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Bei Erstattung über Einzugsverfahren wird der Beitrag zum 1. März des Beitragsjahres abgebucht.
3. Bei Eintritt während eines Beitragsjahres werden Anteile des Jahresbeitrages nach Monaten gerechnet erhoben, der Eintrittsmonat ist mitzuzählen.
4. Bei Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes ist der Beitrag bis zum Schluss des Kalenderjahres zu zahlen.
5. Die Aufnahmegebühr von € 10,-- ist innerhalb 10 Tagen nach Aufforderung zu zahlen.
6. Kosten für Anforderung des Jahresbeitrages bei nicht rechtzeitiger Zahlung sowie Mahn- und ggf. anfallende Bankstornokosten gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes und werden ihm in Rechnung gestellt.
Die erste Mahnung erfolgt zum 01.05. des Kalenderjahres, die zweite Mahnung erfolgt zum 01.07. des Kalenderjahres und ist mit einer Mahngebühr von € 10,-- verbunden. Ist der angemahnte Beitrag bis 01.09. nicht beglichen, scheidet das säumige Mitglied zum 31.12. automatisch aus. Der Anspruch auf ausstehende Gelder bleibt bestehen. Bei Neu- und Wiedereintritt erlischt die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach Aufforderung beglichen ist.
7. Der Jahresbeitrag beträgt:
 
für Einzelpersonen € 23,00
für Jugendliche und Schüler (bis zum 21. Lebensjahr) und Studenten (bis zum 27. Lebensjahr) € 12,50
für Ehepaare (mit Kindern bis 16 Jahre) € 40,50